Begriffserklärungen

Psychologin

Zur Führung der Berufsbezeichnung Psychologin ist berechtigt, wer ein mindestens fünfjähriges Masterstudium der Studienrichtung Psychologie abgeschlossen hat.

Psychologinnen beschäftigen sich mit dem menschlichen Erleben (Gedanken, Gefühle) und Verhalten. Im Studium erwerben sie wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse und ein umfangreiches Wissen in den verschiedenen Fachbereichen der Psychologie.

Klinische und Gesundheitspsychologin

Die Ausbildung zur Klinischen und Gesundheitspsychologin ist in Österreich gesetzlich geregelt. Klinische Psychologinnen und Gesundheitspsychologinnen haben zusätzlich zum Masterstudium eine theoretische und praktische Zusatzausbildung absolviert. Sie werden in der Liste des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt. Klinische und Gesundheitspsychologinnen sind gesetzlich zur kontinuierlichen Fort-und Weiterbildung verpflichtet.

Klinische Psychologin

Die klinische Psychologie befasst sich mit psychischen und somatischen Erkrankungen bei denen psychische Aspekte eine Rolle spielen, insbesondere mit krankheitswertigen Zustandsbildern.

Klinische Psychologinnen sind in Beratungsstellen, Kliniken und ambulanten Praxen tätig. Sie arbeiten eng mit anderen Fachkräften im Gesundheitswesen wie Psychiaterinnen, Sozialarbeiterinnen und Ärztinnen zusammen, um die bestmögliche Behandlung für ihre Patientinnen zu gewährleisten.

Tätigkeitsfelder sind die Vorsorge, Diagnostik, Beratung und Behandlung psychischer Erkrankungen. Hierzu arbeiten sie mit den Patientinnen zusammen, um psychische Probleme und Herausforderungen zu identifizieren. Sie bieten therapeutischen Maßnahmen an, die darauf abzielen das Wohlbefinden zu verbessern und Symptome zu lindern.

Klinische Psychologinnen können eine Vielzahl von therapeutischen Ansätzen einsetzen, die auf wissenschaftlicher Forschung basieren.

Gesundheitspsychologin

Die Gesundheitspsychologie befasst sich mit der Förderung und der Erhaltung von physischer und psychischer Gesundheit.

Gesundheitspsychologinnen sind in der Entwicklung gesundheitsfördernder Projekte in Institutionen, Organisationen, Gemeinden tätig. Im direkten Patientinnen- und Klientinnenkontakt arbeiten sie in Einrichtungen des Gesundheitswesens und in ambulanten Praxen. Sie arbeiten eng mit anderen Fachkräften des Gesundheitswesens zusammen, um die bestmögliche Behandlung für ihre Klientinnen zu gewährleisten.

Tätigkeitsfeld ist die psychosoziale Vorsorge. Gesundheitspsychologinnen befassen sich mit verschiedenen Aspekten gesundheitsbezogenen Verhaltens. Zusammen mit den Klientinnen erarbeiten sie Maßnahmen, die der Gesundheitsförderung sowie der Krankheitsvermeidung dienen.

Gesundheitspsychologische Beratung umfasst auch die Arbeit mit angehörigen Betroffenen.

Psychotherapeutin

Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ darf führen, wer eine mehrjährige theoretische und praktische Psychotherapieausbildung absolviert hat. Die Ausübung der Psychotherapie in Österreich regelt das 1991 in Kraft getretene Psychotherapiegesetz. Psychotherapeutinnen werden in der Liste des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt. Für Therapien bei dort eingetragenen Psychotherapeutinnen leisten die Krankenkassen einen Kostenzuschuss.

In Österreich sind derzeit 23 Therapierichtungen vom Bundesministerium anerkannt.

Psychiaterin

Psychiaterinnen sind Ärztinnen, die sich auf die Behandlung von psychischen Störungen und Krankheiten spezialisiert haben. Sie haben nach dem Studium der Humanmedizin eine mehrjährige Facharztausbildung in „Psychiatrie und psychotherapeutischer Medizin “ absolviert. Diese endet mit einer Facharztprüfung bei der Österreichischen Ärztekammer.

Eine wichtige Unterscheidung zu Psychologinnen und Psychotherapeutinnen ist die Art der Behandlung. Der überwiegende Teil besteht in der Gabe von Medikamenten. Psychiaterinnen können zusätzlich eine Psychotherapie-Ausbildung absolvieren und dann ebenfalls als Psychotherapeutinnen tätig sein.